Öffentliche Bekanntmachung der Grabmal-Prüfung

|   Presse

Die Hansestadt Osterburg (Altmark) ist auf Grund der geltenden Unfallvergütungsvorschriften verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Ziel der Überprüfung ist es zu erkennen, ob Grabsteine umsturzgefährdet sind und eine Gefahr für Personen oder Gegenstände darstellen.

Geprüft wird die Standfestigung der Grabmale wie folgt:

1.    in Bezug auf Errichtung (Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel)
2.    Auswirkungen durch Witterungseinflüsse
3.    Absenken des umliegenden Erdreichs

Die Unfallverhütungsvorschriften auf Friedhöfen diesen der Sicherheit, sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte, als auch für Friedhofsbesucher. Kinder und ältere Menschen gelten als besonders gefährdet.

Die Überprüfung der Grabmale erfolgt, wie auch im letzten Jahr, durch ein Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät.

Gemäß der Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz VSG 4.7 § 9 der Gartenbauberufsgenossenschaft Kassel muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu werden am Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende horizontale Lasten aufgebracht, um die Lage- und Kippsicherheit zu überprüfen. Die Größe der horizontalen Lasten ist abhängig von der Höhe des Grabmals. Die Prüflasten werden kontinuierlich bis zur definierten Prüflast aufgebracht. Dadurch werden willkürliche Zerstörungen unterbunden. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf nach Ansicht aller Experten bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch dann die Grabsteine losgerissen würden. Diese „Rüttelprobe“ ist verboten.
Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet (und umgelegt). Die Nutzungsberechtigten erhalten, soweit bekannt, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen.
Gegenüber der Hansestadt Osterburg (Altmark) ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z. B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.

Die Prüfung der Standfestigkeit der Grabmale findet am Montag, dem 20. April 2026

•    ca. 08:20 Uhr auf dem Friedhof in Meseberg
•    ca. 08:50 Uhr auf dem Friedhof in Krumke

statt.

Jeder Nutzungsberechtigte und Interessierte hat das Recht, bei der Prüfung der Standfestigkeit der Grabmale anwesend zu sein.

Hansestadt Osterburg (Altmark), 17.03.2026


Der Bürgermeister

 

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