Hinweise zum Auftreten des Eichenprozessionsspinners erbeten

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Meldung privater Bäume bis 05.09.2025 | keine Meldung 2025 behandelter Bäume nötig

Der Eichenprozessionsspinner ist in unserer Region leider noch immer auf dem Vormarsch. Die Hansestadt Osterburg (Altmark) beabsichtigt, die in den Vorjahren erfolgreich begonnene Bekämpfung dieses Schädlings auch im Jahr 2026 fortzusetzen. In den zurückliegenden Jahren hat das Ordnungsamt Privatpersonen die Möglichkeit eröffnet, sich an der Bekämpfungsaktion zu beteiligen – daran wird angeknüpft. Konkret heißt das: Bäume auf Privatgrundstücken, die per LKW erreichbar sind, können mitbehandelt werden – sofern eine Zusage der Kostenübernahme vorliegt. Ein entsprechendes Formular steht als Download bereit als Pdf-Dokument unter diesem Artikel oder unter www.osterburg.de > Verwaltung + Politik > Anträge und Formulare. Es kann auch beim Ordnungsamt abgeholt werden.

Wichtig dabei: Eichen, die bereits 2025 behandelt wurden, müssen für das Jahr 2026 nicht angemeldet werden. Sie werden erst nach Widerruf der Anmeldung durch den Eigentümer aus dem Bestand der zu behandelnden Bäume herausgenommen.

Eine Bekämpfung dieses Schädlings muss langfristig vorbereitet werden, da eine Befallskartierung zu erstellen ist, um die Bekämpfungsmaßnahmen danach festlegen zu können. Zudem unterliegt die Auftragserteilung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners bestimmten Ausschreibungsmodalitäten. Aus diesen Gründen muss die Meldung spätestens am 05.09.2025 erfolgen:

telefonisch: 03937 – 492 781

per E-Mail:ordnungsamt@osterburg.de

schriftlich: Hansestadt Osterburg(Altmark) Ordnungsamt Ernst-Thälmann-Straße 10 / 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)

per Fax: 03937 - 292504

Formular: www.osterburg.de/verwaltung-politik/antraege-und-formulare

Folgende Bekämpfungsmethoden werden praktiziert:

Chemische Bodenbekämpfung

Die chemische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erfolgt in der Regel durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die auf die Blätter der befallenen Bäume aufgebracht werden. Diese Mittel enthalten oft den Wirkstoff Bacillus thuringiensis, der von den Raupen über die Nahrung aufgenommen wird und zu ihrem Tod führt. Die geschätzten Kosten für diese Art von Bekämpfung liegen erfahrungsgemäß zwischen 3,50 Euro und 6,00 Euro je Baum.

Biologische Bodenbekämpfung

Die biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erfolgt durch den Einsatz von Nematoden. Diese Fadenwürmer werden als Fressfeinde direkt in die Bäume eingebracht, um die Raupen von innen zu bekämpfen. Bei dieser Methode müssen die Bäume jedoch zweifach in den Abend-/Nachstunden innerhalb von zehn Tagen behandelt werden. Hier liegen die Kosten bei schätzungsweise 12,00 Euro und 25,00 Euro je Baum.

Mechanische Bodenbekämpfung

Die mechanische Bodenbekämpfung des Eichenprozessionsspinners umfasst das Absaugen der Nester mittels eines Industriestaubsaugers. Diese Methode stellt die kostenintensivste Art der Bekämpfung dar. Hier belaufen sich die Kosten je Baum erfahrungsgemäß zwischen 50,00 Euro und 100,00 Euro. Die Auswahl der Bekämpfungsmethode ist abhängig von den jeweils vorgeschriebenen Anwendungsbestimmungen sowie der Einhaltung naturschutzrechtlicher Bestimmungen.

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