Hinweise zum Auftreten des Eichenprozessionsspinners

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Meldung privater Bäume bis 16. September 2024 | keine Meldung bei bereits 2024 behandelter Bäume nötig

Der Eichenprozessionsspinner ist in unserer Region leider noch immer auf dem Vormarsch. Die Hansestadt Osterburg (Altmark) beabsichtigt, die in den Vorjahren erfolgreich begonnene Bekämpfung dieses Schädlings auch im Jahr 2025 fortzusetzen. In den zurückliegenden Jahren wurde Privatpersonen die Möglichkeit eröffnet, sich an der Bekämpfungsaktion zu beteiligen – daran wird angeknüpft.

Heißt konkret: Bäume auf Privateigentum, die per LKW erreichbar sind, können mitbehandelt werden – sofern eine Zusage der Kostenübernahme vorliegt. Ein entsprechendes Formular steht als Download bereit unter www.osterburg.de > Verwaltung + Politik > Anträge und Formulare oder kann beim Ordnungsamt abgeholt werden.

Wichtig dabei: Eichen, die bereits 2024 behandelt wurden, müssen für das Jahr 2025 nicht angemeldet werden. Sie werden erst nach Widerruf der Anmeldung durch den Eigentümer aus dem Bestand der zu behandelnden Bäume herausgenommen.

Die Bekämpfung wird je nach Wetterlage im April oder Mai durchgeführt. Dabei hält der Landkreis Stendal die Fäden für die Gesamtorganisation der Bekämpfungsmaßnahme in den Händen. Eine Bekämpfung dieses Schädlings muss langfristig vorbereitet werden, da eine Befallskartierung zu erstellen ist. Das Ordnungsamt bittet alle Einwohner der Hansestadt Osterburg (Altmark) befallene Bäume zu melden. Aufgrund der Ausschreibungsmodalitäten muss die Meldung spätestens am 16.09.2024 erfolgen

per E-Mail:    ordnungsamt@osterburg.de

schriftlich:    

Hansestadt Osterburg(Altmark)
Ordnungsamt
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)

per Telefax:    03937 / 492 850

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