Der Osterburger Stadtrat traf sich am Dienstag, den 4. Juni 2024 das letzte Mal vor der Kommunalwahl am kommenden Sonntag. Die Kommunalpolitiker können auf eine bewegte und bewegende Zeit blicken - mit Pandemie, richtungsweisenden Entscheidungen zum Flächennutzungsplan beispielsweise und auch unpopuläre wie zur Erhöhung der Kita-Gebühren oder zum Rückbau eines Garagenhofes für die Errichtung eines ALDI-Marktes an der Bismarker Straße.
In der zurückliegenden Wahlperiode von 2019 bis 2024 wurden insgesamt 181 Sitzungen abgehalten, davon: 41 Stadtratssitzungen, 40 Sitzungen des Hauptausschusses, 33 Sitzungen des Ausschusses für Finanzen und Ordnungsangelegenheiten, 36 Sitzungen des Bau- und Wirtschaftsförderungsausschusses sowie 31 Sitzungen des Kulturausschusses. Unterm Strich wurden 630 Beschlüsse vorbereitet und beraten. Zu den letzten gehören:
TOP 8: Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Industriestandort und Autohof“ an der geplanten BAB 14 Abfahrt Osterburg – Storbeck gem. § 2 (1) i.V.m. § 12 BauGB - Vorlage: III/2024/608
Mit 14 Ja- bei 2 Nein-Stimmen befürworteten die Stadtpolitiker die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der geplanten BAB 14 Abfahrt Osterburg – Storbeck durch die LÜSAKO GmbH in Gründung. Ziel des Unternehmens als Vorhabenträger ist es, ein Industriegebiet mit einer Größe von ca. 20 Hektar zu entwickeln. Geplant ist unter anderem ein Logistikzentrum mit der erforderlichen Infrastruktur und Gebäuden; ergänzt um einen Autohof. Ein sich nun anschließendes Bebauungsplanverfahren regelt die Nutzung von Grundstücken und die Gestaltung von Gebieten detaillierter. Die Träger öffentlicher Belange (z.B. Landwirtschafts-, Straßenbau-, Forst- Vermessungs-, Naturschutz-, Wasser- oder Bodenschutzbehörden etc.), und die Öffentlichkeit werden angemessen in den Planungsprozess eingebunden.
Mehr erfahren: Beschluss zum Aufstellungsbeschluss "Industriestandort und Autohof" im Bürgerinformationssystem
TOP 12 - 20: Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 - Vorlagen: III/2024/609 – 615 + 619 - 620
Einstimmig beschlossen die Stadtpolitiker neun Verträge zur finanziellen Beteiligung der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) an insgesamt 34 Windenergieanlagen. Die Kommune profitiert in Summe mit 425.530 Euro von der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Dazu kommen 90.000 Euro jährlich über einen Beteiligungsvertrag mit dem Windparkbetreiber Düsedau. Zum Hintergrund: Im Sommer 2023 hatten der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat mehrere Gesetzte des so genannten Osterpaktes zum Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Die Regelung zur finanziellen Beteiligung der Kommunen an Erneuerbare-Energien-Anlagen findet sich in § 6 Abs. 1 EEG 2023. Danach sollen Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Damit betont der Gesetzgeber seine Haltung an die Windkraftbranche, dass eine finanzielle Beteiligung der Kommunen erwartet wird. Künftig werden Zahlungen der Anlagenbetreiber an die Kommunen auch für bestehende Windenergieanlagen an Land und Freiflächenanlagen in Höhe von 0,2 Cent/kWh (wie bei Neuanlagen) ermöglicht.
Mehr erfahren: Alle Beschlüsse zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (EEG-Umlage) im Bürgerinformationssystem
TOP 21: Antrag der Fraktion Freie Stadträte - Beauftragung der Stadtverwaltung zur Erstellung eines Konzeptes über die Beteiligung der betroffenen Ortschaften an den Mitteln, die der Stadt aus Verträgen nach § 6 Absatz 1 Nr. 1 EEG zufließen - Vorlage: III/2024/630
Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde ein Antrag der Fraktion Freie Stadträte, dass die direkt betroffenen Ortschaften/Ortsteile an den Einnahmen der in TOP 12 - 20 genannten Mittel direkt beteiligt werden.